Tag & Nacht erreichbar: 02306 20 24 20 (Lünen) 02389 49 98 (Werne)
Erde, Feuer, Wasser
Einen Mitmenschen zu bestatten, gehört zu den ältesten Kulturleistungen der Menschheit.
Neben kulturellen Unterschieden der Bestattungsarten, gibt es aber auch Gemeinsamkeiten. So spielen die Elemente Erde, Feuer und Wasser bei den Vorstellungen des Übergangs vom Diesseits zum Jenseits in vielen Religionen der Welt eine tragende Rolle. Sie symbolisieren Ewigkeit, Vergänglichkeit und den Kreislauf von Werden und Vergehen auf unterschiedliche Art und Weise.
In vielen Kulturen symbolisiert das Feuer Reinigung und Läuterung. Auch Wasser steht für Reinigung ebenso wie für den Ursprung des Lebens. In der griechischen Mythologie trennen Flüsse das Reich der Lebenden von dem der Toten. Das Element Erde steht für die Materie. Es symbolisiert das Werden und Vergehen als natürlichen Prozess. Der dreimalige Erdwurf beim Begräbnis erinnert bis heute daran, dass der Mensch zur Erde zurückkehrt.
Feuer oder Erde?
Die Entscheidung für eine Erd‐ oder Feuerbestattung hängt von den eigenen weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen, aber auch von praktischen Erwägungen etwa dem Bestehen eines Familiengrabes ab. Bei einer Erdbestattung wird der Körper in einem Sarg der Erde übergeben. Während die Unversehrtheit des Körpers im Islam und Judentum nach wie vor zentral ist, sind Erd‐ und Feuerbestattung im Christentum inzwischen weitgehend gleichbedeutend.
Auf den meisten Friedhöfen können Angehörige zwischen verschiedenen Grabstätten für die Erdbestattung wählen. Während in einem Einzel‐ oder Reihengrab nur ein Verstorbener beigesetzt werden kann, ist ein so genanntes Wahlgrab meist größer und kann auch mehrere Grabstellen für Lebensgemeinschaften umfassen. In den Friedhofsordnungen sind die möglichen Grabformen ebenso wie die Ruhefristen festgelegt.
Auf den meisten Friedhöfen können Angehörige zwischen verschiedenen Grabstätten für die Erdbestattung wählen. Während in einem Einzel‐ oder Reihengrab nur ein Verstorbener beigesetzt werden kann, ist ein so genanntes Wahlgrab meist größer und kann auch mehrere Grabstellen für Lebensgemeinschaften umfassen. In den Friedhofsordnungen sind die möglichen Grabformen ebenso wie die Ruhefristen festgelegt.